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Logo Dienstedt-Hettstedt DEB

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Aktuelles zur Dorferneuerung

Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren

Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren

02. November 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unsere Dorfregion Dienstedt-Hettstedt mit den Ortsteilen Dienstedt, Hettstedt und Oesteröda wurden erfolgreich in das Förderprogramm der Dorferneuerung aufgenommen.
Zwischen 2026 und 2030 können sowohl kommunale als auch private Projekte Fördermittel erhalten.
Diese Unterstützung bietet die Möglichkeit, unsere Dörfer gemeinsam weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten.

Was genau das für Sie bedeutet, wie das Antragsverfahren abläuft und was genau zu beachten ist, sowie alle wichtigen Ansprechpartner haben wir hier zusammgefasst:

Nutzen Sie diese Chance, um unsere Ortsteile gemeinsam noch lebenswerter zu gestalten.
Gemeinsam können wir viel bewegen!

Herzliche Grüße
Philipp Hofmann
Ortsteilbürgermeister Dienstedt-Hettstedt

Einladung zur Informationsveranstaltung – Dorferneuerung

Einladung zur Informationsveranstaltung

04. Oktober 2025

Liebe Dienschdter, Hettschdter & Oesterödaer,

unsere Dorfregion Dienstedt-Hettstedt hat es geschafft:
Mit unserem Konzept und unseren Ideen wurden die Orte Dienstedt, Hettstedt und Oesteröda zum Förderschwerpunkt der Dorferneuerung für den Zeitraum 2026 bis 2030 ausgewählt.

In dieser Zeit können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und die Gemeinde Förderanträge stellen, um Projekte zur Entwicklung und Verschönerung unserer Dörfer umzusetzen.

Hierzu laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein:

📅 Montag, 13. Oktober 2025
📍 Bürgerhaus Dienstedt
⏰ 18:30 – 20:30 Uhr

Als Gast wird die Förderstelle TLLLR Meiningen über folgende Themen informieren:

  • Wer kann Fördermittel beantragen?
  • Welche Projekte sind förderfähig?
  • Wie wird ein Antrag gestellt?
  • Wie läuft das Verfahren ab?

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und Ihre Fragen zu stellen!

Unser Ortsteil offiziell im Programm „Dorfentwicklung 2026–2030“

Unser Ortsteil offiziell im Programm „Dorfentwicklung 2026–2030“

21. August 2025

Heute wurde unser Ortsteil feierlich als Förderschwerpunkt in die Dorfentwicklung 2026–2030 aufgenommen.
Die Aufnahmeurkunde überreichte Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, in Neustadt an der Orla an Bürgermeister Lars Petermann.

Neben unserem Ortsteil wurden sieben weitere Gemeinden und Gemeindeteile aus Thüringen ausgewählt. Mit dieser Entscheidung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung unseres Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) getan.

Im Anschluss fand eine Informationsveranstaltung für alle neu aufgenommenen Gemeinden statt. Dort wurden die nächsten Schritte im Verfahren erläutert. Sobald die formellen und bürokratischen Hürden genommen sind, wird es einen detaillierten Fahrplan für unseren Ortsteil geben. Außerdem ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, bei der sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur privaten Beteiligung an der Dorfentwicklung informieren können.

Stadtrat beschließt Bewerbung als Förderschwerpunkt für die Dorfentwicklung

Stadtrat beschließt Bewerbung

11. März 2025

als Förderschwerpunkt für die Dorfentwicklung

🏡 Nach Terminen in allen Orten, dem Seminar im Bürgerhaus und einem abschließenden Arbeitskreis waren die Vorbereitungen zum Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK) getroffen und das Projekt wurde vom Planungsteam der Thüringer Landgesellschaft zusammengefasst.

📌 Für die Bewerbung als Förderschwerpunkt wählte Frau Schneevoigt als Planerin zusammen mit der Verwaltung vor allem mit Hinblick auf die Finanzierbarkeit und Vielfältigkeit 13 Maßnahmen für das GEK aus. Insgesamt stehen für eine Dorfentwicklung 60 einzelne, große und auch kleinere Projekte auf dem Zettel, die es längerfristig zu bearbeiten gilt.

✅ Der Stadtrat hat dem Konzept einstimmig zugestimmt und damit den Weg für den weiteren Prozess geebnet. In den kommenden Tagen wird das GEK finalisiert und die Bewerbung eingereicht.

🙌 Ein großer Dank geht an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Vorbereitung und mit vielen Ideen am Konzept beteiligt haben. Nicht zuletzt natürlich an den Dorferneuerungsbeirat, ohne den die zahlreichen Projektideen nicht zusammen gekommen wären.

📖 Am Ende steht nun ein rundes Konzept, mit Projekten und Schwerpunkten in allen Orten, welche die verschiedensten Ideen, Interessen und Ziele widerspiegeln.

💶 Die Zustimmung des Stadtrates bedeutet die Möglichkeit auf eine Förderquote von bis zu 85 %, allerdings auch zusätzliche Arbeit für Verwaltung und Dorferneuerungsbeirat für die kommenden Jahre.

🚧 Auch wenn die Zustimmung zur Bewerbung kein Freifahrtschein ist und alle zukünftigen Projekte geprüft und durch die Gremien bestätigt werden müssen, ist es ein weiterer positiver Schritt.

⏳ Mit Sicherheit werden in naher Zukunft weder 60 Projekte finanziert noch direkt umgesetzt werden können. Das GEK als aktuelle Bestandsaufnahme ist aber sowohl für die nahe, als auch die fernere Zukunft, eine gute Grundlage, welche zu jeder Zeit angepasst und fortgeschrieben werden kann und soll.

❌ Sehr verwunderlich sind Gerüchte bezüglich einer möglichen Schließung des Bürgerhauses, des Kindergartens und weitere Falschinformationen, deren Ursprünge nicht nachvollziehbar sind.

🏫 Auch wenn in Zukunft über die Entwicklung des Kindergartens diskutiert werden muss, gibt es keinerlei Pläne oder Beschlüsse in dieser Richtung.

📢 Wie bereits in der letzten Ortsteilratssitzung betont wurde, werden wichtige Entscheidungen selbstverständlich erst nach umfassender Information und Beteiligung der zuständigen Gremien getroffen und auch nicht ohne eine rechtzeitige Kommunikation umgesetzt.

📢 Vorstellung des GEK

📢 Vorstellung des GEK

26. Februar 2025

Wie im „Fahrplan zur Dorferneuerung“ vorgesehen, wird das Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK) mit seinen Maßnahmen vorgestellt.
Dazu lade ich Sie und Euch herzlich zur Präsentation
am 📅 Mittwoch, dem 5. März,
um 🕕 18:00 Uhr
im 📍 Rathaussaal Stadtilm ein.

Im Anschluss berät der 🏛 Stadtrat über das Konzept und entscheidet über die 🔧 Umsetzung sowie die finalen Schritte zur 📩 Bewerbung.

Alle Unterlagen – darunter 🗺 Übersichtskarten zu den einzelnen Orten, eine 📋 Liste aller Projekte sowie eine 📖 ausführliche Beschreibung – sind für Interessierte unter folgendem Link abrufbar:
🔗 dienstedt-hettstedt.info/dorferneuerung

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse an der Zukunft unseres Ortsteils! 🌱🏡

Dorferneuerungsbeirat

Einladung zum letzten Arbeitskreis

08. November 2024

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

 

im Rahmen der Ortsspaziergänge mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Ortsteilen haben wir Ideen und Vorschläge für die Gestaltung und Entwicklung unserer Dörfer gesammelt. 

 

Ich lade Sie herzlich zum letzten Arbeitskreis am Samstag, den 16. November 2024 ein.
Treffpunkt ist um 10 Uhr in Oesteröda am Dorfplatz, wo wir zunächst eine kleine Ortsbesichtigung durchführen.

Im Anschluss findet die Auswertung der Ergebnisse im Bürgerhaus in Dienstedt statt.

 

Im Vorfeld dieser Sitzung erhalten Sie eine Zusammenfassung der Ergebnisse für jeden Ortsteil. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Inhalte vorab zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt sind und die Richtigkeit der Daten gewährleistet ist.

 

Alle bisherigen Unterlagen stehen unter https://dienstedt-hettstedt.info/dorferneuerung zur Verfügung.

 

Ich freue mich auf Ihre Anregung und auf die Ergebnisse.

Dorferneuerungsbeirat

Dorferneuerung

14. September 2024

Die Moderation und damit der Auftakt zur Dorferneuerung sind Geschichte und das Verfahren zur Bewerbung somit in vollem Gange. Infos und Details dazu folgen in Kürze.

Allerdings stehen schon die nächsten Termine in Sachen Planung bevor und zu diesen sind alle Anwohner, ob jung, ob alt, recht herzlich eingeladen, um ihre Ideen einzubringen.

Weiter geht es schon am 18. & 25. September, wo wir bei einer Begehung unserer Orte, gemeinsam mit Planerin Frau Schneevoigt, zusammen schauen wollen, wo es etwas zu tun gibt. Am 18. stehen dabei ab 17:30 Uhr Groß- und Kleinhettstedt auf dem Plan, am 25. Dienstedt und Oesteröda.

Viele Augen und viele Ideen sind dazu recht herzlich willkommen, denn zusammen sollen Ideen gefunden, Pläne gemacht und am Ende bestenfalls umgesetzt werden.
Vor der Umsetzung steht natürlich die Planung, ein Konzept und eine Verteidigung, doch all' dies ist nur zusammen und mit unserem gemeinsamen Input möglich.

Die Termine finden draußen und bei jedem Wetter statt.

Eine zahlreiche Teilnahme wäre wünschenswert um die Planung mit möglichst vielen Ideen zu unterstützen.

Dorferneuerung - 001

Informationen zur Dorfentwicklung

20. August 2024

Beteiligung und nächste Schritte für unsere Region

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Orte Dienstedt, Österoda, Großhettstedt und Kleinhettstedt haben sich dazu entschlossen, am Förderprogramm Dorfentwicklung teilzunehmen. Bei erfolgreicher Anerkennung können wir dabei Fördermittel für kommunale und private Projekte erhalten.

Um dies zu erreichen, müssen wir ein umfassendes Entwicklungskonzept für unsere Region erarbeiten. Die Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) wurde mit dieser Aufgabe betraut und hat bereits mit den ersten Vorbereitungen begonnen. In den kommenden Wochen wird die ThLG vor Ort Bestandsaufnahmen und Kartierungen durchführen.

Ein wichtiger Bestandteil der Planung ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das Konzept soll nicht nur theoretisch bleiben, sondern speziell auf unsere Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt werden. Zum Einstieg in den Entwicklungsprozess startet im Herbst 2024 ein erstes Seminar, bei dem wir gemeinsam Stärken, Schwächen und Ziele für unsere Region besprechen werden. Zudem werden wir festlegen, welche Themen in weiteren Arbeitskreisen behandelt werden und wie der Dorfentwicklungsbeirat arbeiten wird. Eine separate Einladung zu allen Veranstaltungen folgt.

Ihre und Eure Ideen und Vorschläge sind entscheidend! Helfen wir mit, die Zukunft unserer Dörfer zu gestalten und entscheiden wir mit, welche Projekte wir in den kommenden Jahren umsetzen möchten.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung im Frühjahr 2025 werden wir Ihnen die Ergebnisse des Konzeptes vorstellen und alle über den Inhalt und den Ablauf der weiteren Fördermodalitäten informieren.

Im Herbst 2025 wird eine Entscheidung durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur (TMIL) getroffen, ob es unsere Dorfregion geschafft hat, Förderschwerpunkt der Dorferneuerung zu werden. Bei einer erfolgreichen Anerkennung werden unsere Gemeinde sowie die lokalen Privatpersonen die Möglichkeit haben, Fördermittel zu akquirieren und Projekte umzusetzen.

Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Dorfregion Dienstedt-Hettstedt mit den Ortsteilen Dienstedt, Hettstedt und Oesteröda wurden erfolgreich in das Förderprogramm der Dorferneuerung aufgenommen.

Zwischen 2026 und 2030 können sowohl kommunale als auch private Projekte Fördermittel erhalten.
Diese Unterstützung bietet die Möglichkeit, unsere Dörfer gemeinsam weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten.

1. Was bedeutet das für Sie?
Private Antragsteller – wie Eigentümer, Vereine oder Unternehmen – können Fördermittel für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur beantragen.
Gefördert werden u. a.:

  • Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise
  • Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen

2. Förderkonditionen

  • Antragsfrist: jeweils bis 15. Januar eines Jahres (erstmals 15.01.2026, letztmals 15.01.2030)
  • Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € pro Gebäude
  • Mindestinvestition: 7.500 € (darunter keine Förderung)
  • Nur Firmenleistungen sind förderfähig (keine Eigenleistungen oder Materialkosten)

Wichtig:
Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung – die Kosten müssen daher zunächst vollständig vorfinanziert werden.

3. fachliche Beratung und Unterstützung zum Fördervorhaben
Die Thüringer Landgesellschaft (ThLG) berät Sie kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und zur Antragstellung.

Kontaktaufnahme über:
Simona Tappe 📞 (0361) 44 13-201 | ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Fachliche Beratung:
Katja Schneevoigt 📞 (0361) 44 13-141 | ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

4. Antragsverfahren
Alle Vorhaben, für die im Jahr 2026 Fördermittel abgerechnet werden sollen, müssen bis spätestens 15. Januar 2026 im Online-Portal PORTIA digital eingereicht werden.*

* Hinweis für Anträge in 2026:
Da in diesem Jahr erstmalig Förderanträge gestellt werden und die Frist sehr kurz ist, bitten wir die Antragsteller, sich zunächst telefonisch bei der ThLG zu melden, um eine schnelle Klärung der weiteren Vorgehensweise zu ermöglichen. Eine individuelle Beratung und Unterstützung wird dann direkt vereinbart, um die Fristen einzuhalten und alle erforderlichen Schritte rechtzeitig zu koordinieren.


allgemeiner Ablauf für Förderanträge in der Zeit von 2027 bis 2030: (vgl. auch Anlage 1)

  1. Beratungstermin mit der ThLG vereinbaren, inklusive Vor-Ort-Besichtigung, Besprechung des Vorhabens und der weiteren Vorgehensweise
  2. die ThLG erstellt ein Beratungsprotokoll des Termins und sendet es zusammen mit einer Checkliste der erforderlichen „Hausaufgaben“ an den Antragsteller
  3. Anmeldung im Portal Portia und Erstellung eines Online Antrags durch den Antragsteller
  4. Stichtag: Einreichen der Kostenangebote bei der ThLG zur Vorprüfung bis zum 30. Oktober des Vorjahres für Projekte, die im folgenden Jahr gefördert werden sollen*
  5. die ThLG erarbeitet die Stellungnahme des DE-Beraters, inklusive Fotodokumentation und Lageplan zum geplanten Vorhaben, und sendet diese bis zum 30. November an den Antragsteller zurück
  6. Fristgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen durch den Antragsteller bis zum 15. Januar des folgenden Jahres beim TLLLR

Ausnahmen von der digitalen Antragstellung sind nur möglich, wenn diese wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall können Unterlagen schriftlich angefordert werden: ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | 📞 0361 574062-999


5. Technische Fragen und Unterstützung zur digitalen Antragstellung (PORTIA)

Nutzen Sie diese Chance, um unsere Ortsteile gemeinsam noch lebenswerter zu gestalten. Gemeinsam können wir viel bewegen!

Herzliche Grüße
Philipp Hofmann
Ortsteilbürgermeister Dienstedt-Hettstedt

 


Anlage 1: Antragsfristen von 2027 bis 2030

Frist Aufgabe / Schritt Verantwortlich
möglichst früh im Jahr Beratungsbedarf anmelden* Antragsteller
bis September Termin für Vor-Ort-Beratung abstimmen Antragsteller / ThLG
bis Oktober Vor-Ort-Termin durchführen Antragsteller / ThLG
zeitnah nach Vor-Ort-Termin Gesprächsprotokoll mit Checkliste erstellen und Antragsteller zusenden ThLG
zeitnah nach Vor-Ort-Termin Personen-Identnummer (PI) beim TLLLR für die Online-Antragstellung beantragen Antragsteller
bis 30.10. Kostenangebote bei der ThLG zur Vorprüfung einreichen Antragsteller
bis 30.11. Kostenangebote prüfen, Stellungnahme des DE-Beraters (inkl. Foto und Lageplan) erstellen und an Antragsteller zurücksenden ThLG
bis 15.01. alle Anlagen** zusammenstellen und Online-Antrag beim TLLLR über Portal Portia einreichen Antragsteller


Hinweis*
Thüringer Landgesellschaft (ThLG)
Weimarische Straße 29b, 99099 Erfurt

Kontaktaufnahme über:
Simona Tappe
📞 (0361) 44 13-201 | ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

fachliche Beratung:
Katja Schneevoigt
📞 (0361) 44 13-141 | ✉ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Erforderliche Anlagen**

  • Kostenangebote (mind. 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk)
  • Lageplan mit Markierung des geplanten Vorhabens
  • Stellungnahme DE-Berater mit Vorhabenbeschreibung und Fotos
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass keine Steuerschulden bestehen; erhältlich beim Finanzamt)
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung (falls erforderlich)
Seminar - Moderation zur Dorferneuerung - 14.09.2024 - Bürgerhaus Dienstedt
Arbeitskreis Oesteröda & Zusammenfassung Bürgerhaus - 16.11.2024